Diese Seite befindet sich im Aufbau. Die finale Website folgt voraussichtlich Anfang 2027 — bis dahin finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
Freie Christliche Schule Düren Der Trägerverein

Ein Fundament für drei Bildungswerke.

Der Schulträger der Freien Christlichen Schule Düren ist die übergeordnete Stelle über den Bildungswerken und trägt die Verantwortung für Vision, Werte und Rahmen. Auf christlicher Grundlage schaffen wir Orte, an denen Kinder und Jugendliche behütet lernen und wachsen können.

Hinweis: Diese Übergangsseite enthält bewusst nur die wichtigsten Informationen. Die vollständige Website des Schulträgers folgt mit dem finalen Auftritt Anfang 2027.

Wer wir sind

Über den Schulträger

Als Trägerverein stehen wir für eine Bildung und Erziehung, die den ganzen Menschen sieht und ihn in seiner von Gott gegebenen Würde ernst nimmt. Auf der Grundlage unserer genehmigten Grundschule entwickeln wir weitere Bildungswerke: Unsere „Kita" und das „Gymnasium+" befinden sich derzeit in Planung und im Genehmigungsverfahren. So entsteht Schritt für Schritt ein durchgängiger Lern- und Lebensraum — getragen von Ehrenamt, Fürsorge und dem biblischen Glauben.

Schulverein

Wer hinter der Schule steht

Der Schulverein der Freien Christlichen Schule Düren e. V. ist Schulträger und als eingetragener gemeinnütziger Verein anerkannt. Er wird durch den Vorstand vertreten und ist offizieller Ansprechpartner für die Belange der Schule.

Richtung geben

Der Verein entscheidet über grundlegende und richtungsweisende Angelegenheiten der Schule.

Mitarbeiter einstellen

Er stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, die den Schulalltag tragen.

Rahmen schaffen

Er sorgt für geeignete Rahmenbedingungen — von den Räumen bis zur Ausstattung.

Organe des Vereins

  • Der Vorstand
  • Die Mitgliederversammlung

Der Vorstand

  • Dr. Paul Mathis
  • Daniel Kosmann
  • Mario Cappello

Förderverein

Freunde und Förderer der Schule

Der Förderverein der Freien Christlichen Schule Düren e. V. setzt sich aus Freunden und Förderern zusammen, die die Arbeit der Schule unterstützen. So wird beispielsweise die Finanzierungslücke, die zwischen den Kosten der Schule und den Zuschüssen des Landes entsteht, durch Spenden ausgeglichen.

Finanzierungslücke schließen

Spenden der Freunde und Förderer gleichen aus, was die Landeszuschüsse nicht abdecken.

Eigentümer des Schulgebäudes

Der Förderverein besitzt das Schulgebäude und stellt es der Schule zur Verfügung.

Schüler­spezial­verkehr

Er betreibt den Schülerspezialverkehr und sorgt für den Weg zur Schule.

Organe des Vereins

  • Der Vorstand
  • Die Mitgliederversammlung
  • Die Ausschüsse

Der Vorstand

  • Jakob Dirksen
  • Andreas Kraus

Kontakt

Anschrift
Förderverein der Freien Christlichen Schule Düren e. V.
Im Weyerfeld 5, 52349 Düren
Telefon
02421 20864-0
Fax
02421 20864-20
E-Mail
foerderverein@fcs-dn.de

Bankverbindung für Spenden

Bank
Sparkasse Düren
IBAN
DE11 3955 0110 1200 0352 18
BIC
SDUEDE33XXX

Ältere Angaben: Konto 12 000 35 218 · BLZ 395 501 10

Satzungen

Auszüge aus den Vereins­satzungen

Die wesentlichen Paragrafen beider Vereine zum Nachlesen — klicken Sie einen Abschnitt an, um ihn zu öffnen.

Schulverein

§ 1 Name und Sitz
  1. Der Verein führt den Namen „Schulverein der Freien Christlichen Schule Düren".
  2. Der Sitz des Vereins ist Düren.
  3. Der Verein wird rechtsfähig durch Eintragung in das Vereinsregister.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Aufgabe

Der Zweck des Vereins besteht in der Gründung und Führung der Freien Christlichen Schule Düren. Diese Ersatzschule gemäß Art. 7 Abs. 4 und 5 GG verfolgt nach Art. 7 Abs. 2 der Landesverfassung NRW das Ziel, Bildung und Erziehung in Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Verantwortung vor der Umwelt zu vermitteln.

§ 3 Grundlage

Der Verein ist dem anhängenden Glaubensbekenntnis verpflichtet. Für Vereins- und Vorstandsmitglieder ist diese Grundlage verbindlich.

§ 4 Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Steuergesetzgebung. Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

Förderverein

§ 1 Name und Sitz
  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein der Freien Christlichen Schule Düren".
  2. Der Sitz des Vereins ist Düren.
  3. Der Verein ist rechtsfähig durch Eintragung in das Vereinsregister.
§ 2 Zweck
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Der Verein übernimmt die Förderung und ideelle Unterstützung der Freien Christlichen Schule Düren.
  3. Dafür stellt der Verein dem Schulverein Mittel für die folgenden Aufgaben zur Verfügung:
    • finanzieller Ausgleich der für die Schulbehörde erstellten Haushaltspläne neben den Zuschüssen des Landes NRW gemäß Ersatzschulfinanzgesetz, damit ein ordentlicher Schulbetrieb gewährleistet ist;
    • Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für Klassen- und sonstige Unterrichtsräume, Lehrerzimmer, Verwaltungs- und Nebenräume;
    • Anschaffung von Materialien, Geräten und sonstigen Gegenständen, die dem Schulbetrieb förderlich sind;
    • Durchführung von Werbung durch Informationsschriften und Veranstaltungen.
  4. Sofern sich die Notwendigkeit ergibt, übernimmt der Verein auch den Erwerb von Immobilien und den Bau von Schulgebäuden, die dem Schulverein gegen Berechnung einer angemessenen Miete zur Verfügung gestellt werden. Es können Rücklagen gebildet und Kredite aufgenommen werden.
  5. Zur Erfüllung der Aufgaben kann der Verein haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter anstellen.
§ 3 Grundlage

Der Verein ist dem anhängenden Glaubensbekenntnis verpflichtet. Für Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Ausschüsse ist diese Grundlage verbindlich.

§ 4 Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für Darlehen gelten die vertraglichen Abmachungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen in diesem Paragrafen.