Schulverein

Der Schulverein der Freien Christlichen Schule Düren e.V. ist Schulträger der FCS-DN und als gemeinnütziger Verein anerkannt. Er wird durch den Vorstand vertreten und ist offizieller Ansprechpartner für die Belange der Schule.
Als Schulträger entscheidet er über grundlegende und richtungsweisende Angelegenheiten der Schule, stellt Mitarbeiter ein und sorgt für geeignete Rahmenbedingungen an der Schule.

Die Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand und die
  • Mitgliederversammlung.

Anschrift:

Schulverein der Freien Christliche Schule Düren e.V.
Im Weyerfeld 5
52349 Düren
Tel: 02421 20864-0
Fax: 02421 20864-20
E-Mail: schulverein@fcs-dn.de

Vorstand:

  • Paul Mathis
  • Daniel Kosmann
  • Mario Cappello

Förderverein

Der Förderverein der Freien Christlichen Schule Düren e.V. setzt sich aus Freunden und Förderern zusammen, die die Arbeit der FCS-DN unterstützen. So wird z.B. die Finanzierungslücke, die zwischen den Kosten der Schulen und den Zuschüssen des Landes entsteht, durch die Spenden unserer Freunde und Förderer ausgeglichen.

Daneben ist der Förderverein Eigentümer des Schulgebäudes und Betreiber des Schülerspezialverkehrs.

Die Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand,
  • die Mitgliederversammlung
  • und Ausschüsse.

Anschrift:


Förderverein der Freien Christliche Schule Düren e.V.
Im Weyerfeld 5
52349 Düren
Tel: 02421 20864-0
Fax: 02421 20864-20
E-Mail: foerderverein@fcs-dn.de

Vorstand:

  • Jakob Dirksen
  • Nikolai Rempel

Bankverbindung:


Sparkasse Düren
Konto 12 000 35 218
BLZ 395 501 10
IBAN DE11395501101200035218
BIC SDUEDE33XXX

Auszüge aus den Vereinssatzungen

Schulverein

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Schulverein der Freien Christlichen Schule Düren“.
  2. Der Sitz des Vereins ist Düren.
  3. Der Verein wird rechtsfähig durch Eintragung in das Vereinsregister.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgabe
Der Zweck des Vereins besteht in der Gründung und Führung der Freien Christlichen Schule Düren. Diese Ersatzschule gemäß Art. 7 Abs. 4 und 5 des GG verfolgt nach Art. 7 Abs. 2 der LVerf NRW das Ziel, Bildung und Erziehung in Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Verantwortung vor der Umwelt zu vermitteln.

§ 3 Grundlage
Der Verein ist dem anhängenden Glaubensbekenntnis verpflichtet. Für Vereins- und Vorstandsmitglieder ist diese Grundlage verbindlich.

§ 4 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Steuergesetzgebung. Eine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.

Förderverein:

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Freien Christlichen Schule Düren.
  2. Der Sitz des Vereins ist Düren.
  3. Der Verein ist rechtsfähig durch Eintragung in das Vereinsregister.

§ 2 Zweck

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein übernimmt die Förderung und ideelle Unterstützung der Freien Christlichen Schule Düren in der Trägerschaft des Fördervereins der Freien Christlichen Schule Düren.
  3. Dafür stellt der Verein dem Schulverein der Freien Christlichen Schule Düren Mittel für die folgenden Aufgaben zur Verfügung:
    3.1 Finanzieller Ausgleich der für die Schulbehörde erstellten Haushaltspläne neben den Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß dem „Ersatzschulfinanzgesetz“, damit ein ordentlicher Schulbetrieb gewährleistet ist.
    3.2 Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die Ausstattung von Klassen- und sonstigen Unterrichtsräumen, Lehrerzimmer, Verwaltungs- und Nebenräumen.
    3.3 Anschaffung von Materialien, Geräten und sonstigen Gegenständen, die dem Schulbetrieb förderlich sind.
    3.4 Durchführung von Werbung durch Informationsschriften und Veranstaltungen.
  4. Sofern sich die Notwendigkeit ergibt, übernimmt der Verein auch den Erwerb von Immobilien und den Bau von Schulgebäuden, die dem Schulverein der Freien Christlichen Schule Düren gegen Berechnung einer angemessenen Miete zur Verfügung gestellt werden. Es können Rücklagen gebildet und Kredite aufgenommen werden.
  5. Zur Erfüllung der Aufgaben kann der Verein haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter anstellen.

§ 3 Grundlage

Der Verein ist dem anhängenden Glaubensbekenntnis verpflichtet. Für Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Ausschüsse ist diese Grundlage verbindlich.

§ 4 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Für Darlehen gelten die vertraglichen Abmachungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen in diesem Paragraphen.

_fotos by FCS DN